Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung gemäß aktueller Honorarpreisliste derzeit in Höhe von 60,- EUR je 60 Minuten. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet hierbei keine Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar fällig und in der Praxis gegen Quittung zu zahlen.
Kostenaufklärung
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser ist vor Beginn der Behandlung vom Patienten abzuklären. Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktikerhonorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Ausfallhonorar
Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird jeweils das halbe, für nicht wahrgenommene Termine ohne vorherige Absage das volle Honorar angerechnet.